Kooperationsvereinbarung Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe

Vereinbarung zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des „Aktionsprogrammes Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche in den Jahren 2021 und 2022“ für den Bereich der Jugendhilfe

Vor dem Hintergrund der Einschränkungen, die aus Gründen des Corona-Pandemie bedingten Infektionsschutzes in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen erforderlich waren, sollen Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in der Schul- und Ferienzeit die Unterstützung erhalten, die sie brauchen, damit sie wieder gemeinsam mit anderen Spaß und Freude haben und die jungen Menschen erfolgreich lernen können. Betreuungs- und Freizeitangeboten in den Ferien kommt dabei ebenso eine große Bedeutung zu wie Angeboten zur Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung.

Mit dem Ziel alle für die Stärkung und Unterstützung junger Menschen relevanten Akteurinnen und Akteure im Land einzubinden und die vielfältigen vor Ort vorhandenen Strukturen zu nutzen, haben das Ministerium für Bildung und die kommunale Familie eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die umfassende Unterstützungsmaßnahmen auch im Verantwortungsbereich der Jugendhilfe ermöglicht. Mehr dazu unter Jugendhilfeträger