Informationen für Schulen
Schulleitungen und Lehrkräfte finden hier Informationen zur Unterstützung ihrer Arbeit in den Bereichen:
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Lernen gestalten
Auch im Schuljahr 2021/22 wird eine Rückkehr zum Unterricht wie vor der Pandemie nicht möglich sein. Zur Unterstützung der Planung eines gelingenden Einstiegs in das Schuljahr sowie der Arbeit unter unterschiedlichen Szenarien erhalten Lehrkräfte auf der Internetseite „Lernen gestalten“ zahlreiche Impulse. Hier werden praktische Tipps für den Unterrichtsalltag ebenso wie schulartspezifische Hinweise und Unterstützungsangebote gesammelt und stetig aktualisiert.
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Diagnose
Die Planung passgenauer Maßnahmen setzt eine fundierte Kenntnis des Ist-Zustands voraus. Alle Schulen wurden aufgefordert, neben der ohnehin etablierten pädagogischen Diagnostik zu Schuljahresbeginn, insbesondere in den Klassen, die vor Schulwegentscheidungen stehen, in den ersten Schulwochen eine gezielte Diagnostik bezüglich der Basiskompetenzen Deutsch und Mathematik durchzuführen.
Informationen zur Diagnostik sowie entsprechende Materialien finden Sie auf der Seite „Gelingendes Lernen“. Die Schulleitungen werden vor den Herbstferien um Rückmeldung bzgl. der eingesetzten Diagnosetools gebeten.Das Pädagogische Landesinstitut bietet zur Unterstützung Fortbildung zur Einführung und Nutzung der Materialien an:
Newsletter des PL mit aktuellen Veranstaltungen und Informationen -
Fördermaßnahmen planen
Wichtig ist eine enge Verzahnung von Fördermaßnahmen und Regelunterricht, um den Anschluss an diesen wiederherzustellen. Gerade auch bei außerunterrichtlichen Maßnahmen sollte auf einen intensiven Austausch geachtet werden, damit die Förderung zielgerichtet erfolgt.
Mit den EPoS Schreiben vom 07.07.2021 sind alle Schulen über die Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms informiert worden. Eine mögliche Maßnahme sind zusätzliche Förder- und Unterstützungsangebote im Unterricht:
- Allgemeinbildende Schulen können dafür zusätzliche Stunden bei ihrer zuständigen Schulaufsicht über PES beantragen. Nutzen Sie dafür das im Portal hinterlegte Antragsformular. Details hierzu finden sich in den entsprechenden EPoS Schreiben vom 14.07.2021 und vom 16.08.2021.
- Berufsbildende Schulen nutzen analog EQuL wie im Schreiben vom 02.08.2021 skizziert.
- Für die Schulen in privater Trägerschaft gibt es ein ähnliches Angebot, die Schulen sind über die Beantragungsmodalitäten mit einem Schreiben in der letzten Ferienwoche informiert worden.
Auch im Ganztagsbereich können zusätzliche Verträge geschlossen werden, um Lehrkräfte mit außerschulischem Personal zu ersetzen und diese für die gezielte Förderung zu gewinnen. Nutzen Sie hierzu den im Portal hinterlegten Antrag, Details hierzu finden sich im EPoS Schreiben vom 14.07.2021.
Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung einer zusätzlichen Stelle für Freiwilligendienstleistende. Schulen wenden sich hierzu formlos an ihre zuständige Schulaufsicht.
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Good Practice Beispiele
Als zusätzliche Corona-bedingte Unterstützungsmaßnahmen und zur Stärkung und Flankierung der schulischen Fördermaßnahmen steht den Schulen im Zusammenhang mit dem Aufholprogramm die Möglichkeit zur Verfügung über das PES-Portal und über das GTS-Portal Verträge für Corona-bedingte Förderangebote abzuschließen. Im Folgenden sind einige Good Practice Beispiele der Förderung aufgelistet, für welche Maßnahmen die Schulen bisher davon Gebrauch gemacht haben:
- Zusätzliche regelmäßige Fördermaßnahmen in den Hauptfächern in allen Kompetenzbereichen, Klassenübergreifende Förderstunden während des Vormittags
- Einzelförderung
- Teamteaching zur Binnendifferenzierung
- Förderkurs "Aufholen nach Corona" im Nachmittagsbereich auch für Nicht-GTS- Schülerinnen und Schüler
- Übungen zur Feinmotorik im Anfangsunterricht
- Zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote auch durch außerschulische Kooperationspartner sowohl vormittags, als auch am Nachmittag
- Zusätzliche Hilfe beim Verstehensprozess für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
- Intensivbetreuung als Ergänzung zum regulären DaZ Unterricht für die Kinder ohne bzw. mit sehr geringen Deutschkenntnissen, um den Wortschatz zu erweitern und die Sprechfähigkeit zu erhöhen
- Sozialtraining in allen Klassenstufen, Maßnahmen zur Stärkung der Klassengemeinschaft
- Besuch von außerschulischen Lernorten in der Region
- Zeit für Gespräche über seelische Belastungen
- Hilfen bei der Organisation und Strukturierung des Schulalltags
- Förderung des selbstständigen Lernens
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Außerunterrichtliche Förderung
Neben den unterrichtlichen Fördermaßnahmen und jenen, die im Ganztagsangebot verankert sind, können Schulen ferner von folgenden Maßnahmen profitieren:
In Kooperation mit der Volkshochschule vor Ort können additive Lernangebote außerhalb des Unterrichts eingerichtet werden. Die Schulen planen hierzu Fördergruppen und nehmen mit der lokalen VHS Kontakt auf, die sich um das Personal, Durchführung und Abwicklung kümmert. Die additiven Lernangebote finden in den Räumlichkeiten der Schule statt.
Die zur Verfügung stehenden Mittel für die qualifizierte Hausaufgabenhilfe wurde über das Aktionsprogramm erhöht. Grundschulen können für Kinder mit Migrationshintergrund im Umfang von 3 Stunden pro Woche ein spielerisches Kommunikationstraining einrichten. Nähere Informationen hierzu finden sich im Epos-Schreiben vom 16.07.2021 und hier.
Ebenfalls an Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse richten sich die Feriensprachkurse, die ebenfalls über das Aktionsprogramm ausgeweitet werden.
Die Ferienschule ergänzt seit 2020 das schulische Lernangebot. Auch in den Herbstferien sollen wieder entsprechende Kurse angeboten werden. Nähere Informationen hierzu folgen.
Zur individuellen Förderung tragen die Angebote der beiden studentischen Initiativen Lern-Fair (ehemals Corona School) und Haydee! bei. Das Land unterstützt die Arbeit der Studierenden finanziell. Lehrkräfte sollen ihre Schülerinnen und Schüler auf das niedrigschwellige Angebot aufmerksam machen.
Die kommunalen Jugendämter erhalten ebenfalls Zuschüsse aus dem Aktionsprogramm, mit denen beispielsweise die schulische und außerschulische Sozialarbeit gefördert wird. Vielfach finden Kinder und Jugendliche in den Jugendzentren und ähnlichen Einrichtungen Unterstützung beim Lernen, weshalb den Kommunen zur außerschulischen Lernunterstützung 4,85 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
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Sozial-emotionale und psychologische Förderung
Die Pandemie mit ihren Phasen von Wechsel- und Fernunterricht hat sich nicht nur auf den kognitiven Bereich ausgewirkt, sondern auch einen Einfluss auf die psychosoziale Entwicklung und die sozioemotionale Empfindlichkeit der Schülerinnen und Schüler. Der Wiederaufbau bzw. die Festigung der vertrauten und zuverlässigen Beziehungen und die Präventionsarbeit sind daher ebenso wichtig wie der Fokus auf die Unterrichtsfächer.
- Anregungen für Lehrkräfte zur Wiederaufnahme der Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern
- Übersicht über die unterschiedlichen Präventionsprogramme des Landes
- In den schulpsychologischen Beratungszentren finden Lehrkräfte kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die sie in der psychosozialen Arbeit mit Schülerinnen und Schülern unterstützen.
Eine wichtige Unterstützung ist auch die Schulsozialarbeit. Den Kommunen werden in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 insgesamt knapp 8,4 Millionen Euro zusätzlich für schulische und außerschulische sozialpädagogische Angebote zur Verfügung stehen. Dies umfasst auch die Ferienbetreuung, die mit einer halben Million Euro zusätzlich gefördert wird.
Auch die Freiwilligendienstleistenden leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Kinder, da sie niedrigschwellige Angebote machen und als Bindeglied zwischen Schülerschaft und Lehrkräften bzw. Hilfesystem fungieren können. Ganztagsschulen können formlos bei ihrer zuständigen Schulaufsicht zusätzliche FSJ-Stellen beantragen.
Ebenfalls über das Aktionsprogramm gefördert wird „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“, ein Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Dieses unterstützt unterschiedliche Projektideen, die ebenfalls auf die Persönlichkeitsbildung und Förderung der psychischen bzw. sozial-emotionalen Gesundheit abzielen. Schulen können bspw. über ihren Förderverein oder in Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe eine Förderung beantragen.
Für organisatorische Fragen steht Schulen auch die Hotline zur Verfügung: Tel. 0261 2054613300
Montag bis Donnerstag 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Alle Informationen zu den aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie finden Sie auf der Internetseite „Schule in Pandemiezeiten“ (https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/)